Seit dem 01. Juli 2010 ist der neue Manteltarifvertrag in der Leiharbeitsbranche gültig. Der Bundesverband BZA handelt diesen mit Deutschem Gewerkschaftsbund aus. Durch diesen Vertrag erhalten die Mitarbeiter der jeweiligen Betriebe Sicherheit.

Über den BZA

Das offizielle BZA Logo
Der BZA verfolgt verschiedene Ziele. Der Verband möchte die Zeitarbeit in allen Branchen etablieren. Die Kooperation zwischen den staatlichen Arbeitsvermittlungsagenturen, privater Arbeitsvermittlungen und Zeitarbeitsunternehmen soll gestärkt werden. Leiharbeitsfirmen sollen bei der Vergabe öffentlicher Fördermittel mit anderen Betrieben gleichgestellt werden. Der Verband möchte, dass es in ihrem wirtschaftlichen Tätigkeitsfeld einen tariflich vereinbarten Mindestlohn im Arbeitnehmer-Entsendegesetz festgeschrieben wird. Die Höhe der Vergütung ist hierbei entscheidend und weicht von den Vorstellungen der Gewerkschaften ab. Er verfolgt das Ziel, dass die Unternehmen vertragsfrei mit ihren Mitarbeitern verhandeln können. Außerdem soll das Wort Leiharbeit ersetzt werden.

BZA Tarif Tabelle 2012
Zeitarbeitstarifentgelte bis 10/2012 im Westen:

Zeitarbeitstarifentgelte ab 11/2011 bis 10/2012* im Westen
Zeitarbeitstarifentgelte bis 10/2012 im Osten:

Zeitarbeitstarifentgelte ab 11/2011 bis 10/2012* im Osten
Der Manteltarifvertrag der BZA

Der Manteltarifvertrag als Mindmap.
Die regelmäßige monatliche Arbeitszeit des einzelnen Mitarbeiters beträgt 151,67 Stunden. Dieses ergibt eine durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit von 35 Stunden. Es ist außerdem möglich, dass ein Arbeitnehmer in Teilzeit arbeitet. Wenn die Stundenanzahl von 151,67 Stunden unterschritten ist, liegt dieser Fall vor. Die reale Arbeitszeit wird den Bedürfnissen des Kundenbetriebes angepasst. Der Betrieb legt fest, wann der Arbeitstag beginnt und endet. Außerdem gibt der Kundenbetrieb Pausen und die Verteilung der Arbeitszeit auf die jeweiligen Wochentage vor. Ruhepausen in Sinne des Arbeitszeitgesetzes gelten grundsätzlich nicht als Arbeitszeit. Das Arbeitszeitkonto darf maximal 200 Plusstunden umfassen, bei saisonaler Arbeit 230 Mehrstunden. Spätestens nach 12 Monaten muss ein Ausgleich des Arbeitszeitkontos erfolgen. In der Regel wird Mehrarbeit durch die Möglichkeit der Freizeitentnahme ausgeglichen. Der Mitarbeiter hat außerdem Anspruch auf Urlaub. Dieser Urlaubsanspruch beträgt im ersten Jahr 24 Tage und steigt jedes Jahr an.
Die Gehaltstabelle nach BZA
Die Mitarbeiter bekommen ein Monatsentgelt auf Basis ihrer individuellen Arbeitszeit gezahlt. Dieses muss spätestens bis zum 15. Bankarbeitstag des Folgemonats unbar ausgezahlt werden. Das Monatsentgelt nach der BZA Tarif Tabelle setzt sich aus den festen Entgeltbestandteilen des laufenden Monats und variablen Teilen zusammen. Bestimmte Teile des Entgeltes können in die Altersvorsorge eingezahlt werden. Darüber hinaus hat der Mitarbeiter nach einem mindestens sechs Monate bestehenden Arbeitsverhältnis das Anrecht auf Weihnachts- und Urlaubsgeld. Innerhalb der Gehaltstabelle gibt es neun verschiedene Tarifarten. Diese reichen von ungelernter Arbeitstätigkeit bis hin zu Mitarbeiter mit einem Hochschulstudium. Innerhalb dieser Eingruppierung wird einem Mitarbeiter der Gruppe eins beispielsweise ein Stundenlohn von 7,60 gezahlt. Ein Mitarbeiter der Gruppe neun erhält 17,11 Euro.

Die Arbeitnehmer haben Anrecht auf Zuschläge.